AGB´s

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


der N3M - Connecting Businesesses UG (Haftungsbeschränkt) (haftungsbeschränkt)
für die vertragliche Nutzung von pfiff.link

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, Dienstleistungen und/oder Lieferungen der N3M - Connecting Businesesses UG (Haftungsbeschränkt) (haftungsbeschränkt), Engelskirchen (im Folgenden: die Gesellschaft) im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Nutzung ihres Angebots unter pfiff.link (im Folgenden: plicker).

Ausschluss von Verbraucherverträgen


Das Angebot von plicker richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d § 14 BGB. Ein Vertragsabschluss mit natürlichen Personen, die plicker überwiegend weder zu gewerblichen, noch selbständigen beruflichen Tätigkeiten verwenden und danach als Verbraucher i.S.d § 13 BGB anzusehen sind, ist nicht Gegenstand des Angebots. Eine Prüfung der Kundeneigenschaft bleibt jederzeit vorbehalten.

Ausschließliche Geltung


Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB und/oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Gesellschaft ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. AGB und/oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn die Gesellschaft ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widerspricht.
Sie können diese AGB als PDF-Datei downloaden und speichern über diesen Link.

Zustandekommen des Vertrages


plicker ist grds. kostenlos nutzbar. Mit der Registrierung als Nutzer kommt ein Nutzungsvertrag zustande. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Gegenstand des Nutzungsvertrages und jeglichem weiteren vertraglichen Leistungsaustauschs im Rahmen von plicker.

Sofern der Nutzer kostenpflichtige Zusatzangebote unter plicker buchen möchte, kommt der entsprechende Vertrag über dieses Angebot mit Bestätigung der Buchung des Nutzers durch Bereitstellung der gebuchten Zusatzleistung in seinem Nutzerkonto zustande.

Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die Preise als Bruttopreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Nutzerkonten


Die bei Erstellung eines Nutzerkontos (Account) und im Rahmen von weiteren Bestellprozessen bei plicker erhobenen Informationen sowie die auf Ihrer Biolink-Seite und im Impressum getätigten Angaben zu Ihrer Person sind von Ihnen korrekt und vollständig anzugeben. Sie sind verpflichtet, diese Informationen aktuell zu halten.

Sie sind verantwortlich für den Schutz des Passworts, das Sie für den Zugriff auf unseren Dienst verwenden, sowie für alle Aktivitäten oder Handlungen über Ihren passwortgeschützten Accountzugang zu plicker. Sie stimmen zu, Ihr Passwort nicht an Dritte weiterzugeben. Sie erklären sich damit einverstanden, die volle Verantwortung für Aktivitäten zu übernehmen, die sich auf Ihr Konto oder Ihr Passwort beziehen. Sie sind zur unverzüglichen Benachrichtigung verpflichtet, wenn Sie von einer Verletzung der Sicherheit oder einer unbefugten Nutzung Ihres Kontos erfahren.

Sollten Dritte infolge der Nutzung Ihres passwortgeschützten Accounts Ansprüche gleich welcher Art gegen die Gesellschaft erheben, sind Sie verpflichtet, die Gesellschaft von diesen freizustellen.

Inhalte / Verhaltensregeln


Sie erklären und garantieren, dass Sie das Recht zur Nutzung der von Ihnen auf Ihrer Biolink-Seite geteilten Inhalte haben.

Weiter erklären und garantieren Sie, dass die Veröffentlichung ihrer Inhalte auf oder über plicker keinen Verstoß gegen Datenschutzrechte, Urheberrechte, Vertragsrechte oder andere Rechte Dritter verletzten.

Weiterhin garantieren Sie, dass: der Inhalt nicht dazu führt, dass Sie oder die Gesellschaft gegen ein Gesetz, eine Verordnung oder eine andere rechtliche und/oder vertragliche Verpflichtung verstößt.

Nach dem Verhaltenskodex von plicker ist die Veröffentlichung von Inhalten, die als obszön, verleumderisch, verunglimpfend oder beleidigend, pornografisch, rassistisch, diskriminierend oder datenschutzwidrig anzusehen sind, unzulässig.

Sie verpflichten sich über plicker nicht auf Softwareviren oder andere Computercodes, Dateien oder Programme zu verlinken oder diese sonst wie zugänglich zu machen, die dazu bestimmt sind, die Funktionalität von Computersoftware, Hardware oder Telekommunikationsgeräten zu unterbrechen, zu zerstören oder einzuschränken.
Eine Verpflichtung der Gesellschaft zur Überprüfung der über plicker veröffentlichten oder geteilten Inhalte besteht jedoch nicht. Die Gesellschaft behält sich im Fall eines Verstoßes gegen die obenstehenden Verhaltensregeln das Recht vor Inhalte zu ändern oder zu entfernen. Für den Fall der Wiederholung behalten wir uns nach Aufforderung zur Einhaltung der Regeln die Möglichkeit zur fristlosen außerordentlichen Kündigung vor.

Urheberrecht


Als Nutzer erhalten Sie ein beschränktes, nicht exklusives, widerrufliches und nicht übertragbares Recht, plicker zu nutzen, um Inhalte gemäß diesen Bedingungen zu erstellen, anzuzeigen und zu nutzen.

In keinem Fall kommt es zu einem darüberhinausgehenden Übergang von gewerblichen Schutzrechten der Gesellschaft auf den Nutzer. Für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Urheberrechtsschutz der von Ihnen über plicker eingebundenen Inhalte sind alleine Sie als Nutzer verantwortlich.

Pflichten des Anbieters


Die Gesellschaft überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit des dem Nutzer zur Verfügung gestellten Systems und wird eventuell auftretende Fehler, die im Zuständigkeitsbereich der Gesellschaft liegen, nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten beheben. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die unter plicker im Rahmen der Dienstleistung angegebenen Funktionen nicht oder so fehlerhaft bereitgestellt werden, dass Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist

Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Funktionstüchtigkeit des Servers, auf dem die dem Kunden zur Verfügung gestellte Software gespeichert ist, zu überwachen. Der Dienstleister erbringt seine vertraglichen Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5 % der auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich 10 Stunden pro Monat für Wartungsarbeiten. Nicht berücksichtigt werden dabei Ausfallzeiten, die nicht auf einer Pflichtverletzung des Betreibers beruhen, etwa Angriffe auf Systeme des Betreibers durch Dritte, unverschuldete Ausfälle von Hardware oder Fälle höherer Gewalt, sowie damit zusammenhängende unplanbare Wartungsarbeiten. Diese Verpflichtung gilt ausschließlich für die Erbringung von geschuldete vertragliche Leistungen aufgrund eines entgeltlichen Vertrags.

Vorübergehende Unterbrechungen und/oder Beeinträchtigungen, die zur Wartung der Server oder für die Behebung von Funktionsstörungen erforderlich sind, berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung des Vertrages oder zur Geltendmachung von Sekundäransprüchen (Minderung, Schadensersatz o.ä.).

Pflichten des Nutzers


Bei einer BioLink – Seite auf pfiff.link handelt es sich – wie bei einer Webseite – um ein Telemedium im Sinne der Gesetze. Der Nutzer ist insoweit als verantwortlicher Diensteanbieter anzusehen. Der Nutzer verpflichtet sich danach, seine Biolink – Seiten mit einem Impressum gem. § 5 Telemediengesetz und einer Datenschutzerklärung nach den Vorgaben der DSGVO zu versehen.

Im Fall eines fehlenden oder unzutreffenden Impressums zu einer Biolink-Seite des Nutzers behält sich die Gesellschaft das Recht vor, auf Anfrage die Kontaktdaten des Kunden weiterzugeben.

Kündigung


Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit der Gesellschaft erfordert die Textform und ist an keine Frist gebunden. Kündigungen per E-Mail richten Sie bitte an info@internetumsatz.de.

Im Fall schwerwiegender Verstöße gegen vertragliche oder gesetzliche Regeln durch den Nutzer, die eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar erscheinen lassen, hat die Gesellschaft die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und das Nutzerkonto und/oder die Biolink-Seiten des Nutzers umgehend zu deaktivieren bzw. zu löschen. Dies gilt insbesondere bei Vorliegen der in diesen AGB ausdrücklich genannten Gründen.

Haftung der Gesellschaft


Die Gesellschaft haftet in jedem Fall unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

Außer in den unter 4.1 und 4.2 genannten Fällen haftet die Gesellschaft nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Soweit die Haftung der Gesellschaft nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

Die Gesellschaft haftet in keinem Fall für Schäden, die durch die Nutzung von plicker oder das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von Inhalten aus plicker entstehen.
Sie tragen die alleinige Verantwortung für einen angemessenen Sicherheitsschutz und die Sicherung von Daten und/oder Geräten, die in Verbindung mit der Nutzung des Dienstes verwendet werden, und haben keinen Anspruch auf verlorene Daten, Nachlaufzeit, ungenaue Anweisungen, Arbeitsverzögerungen oder entgangenen Gewinn, die sich aus der Nutzung des Dienstes ergeben. Sie dürfen Ihr Konto nicht an eine andere Person abtreten oder anderweitig darüber verfügen. Ohne das Vorstehende einzuschränken, wird unsere Gesamthaftung Ihnen gegenüber in keinem Fall die von Ihnen an uns gezahlten Beträge übersteigen.


Mängelrüge


Offensichtliche Mängel hat der Nutzer innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung bzw. Leistung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist eine Haftung der Gesellschaft für den nicht angezeigten offensichtlichen Mangel ausgeschlossen.

Schadloshaltung


Als Bedingung für Ihren Zugang zu und Ihre Nutzung des Dienstes verpflichten Sie sich, die Gesellschaft von allen Schäden, Kosten, Ausgaben und sonstigen Verbindlichkeiten zu entschädigen, die im Zusammenhang mit Ansprüchen entstehen, die sich aus Ihrem Zugang zu und Ihrer Nutzung des Dienstes oder aus Ihrem Verstoß gegen diese Bedingungen und gegen geltendes Recht oder die Rechte einer anderen Person oder Partei ergeben. Diese Verpflichtung besteht auch über den Ablauf Ihrer Registrierung hinaus und gilt für Ansprüche, die sowohl vor als auch nach dem Ende der Registrierung entstehen.

Aufrechnung


Der Nutzer kann gegenüber Ansprüchen der Gesellschaft nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Verjährungsregelung


Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Kunden gegen die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Lieferung von Ware oder der Erbringung von Leistungen entstehen, ein Jahr nach Lieferung bzw. Leistung. Im Fall einer Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht neu zu laufen, sondern ist bis zum Ablauf von drei Monaten nach Durchführung der Nacherfüllung gehemmt.
Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Kunden von dem schadensbegründenden Ereignis.

Die Verjährung von Ansprüchen aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie Mängeln an Bauwerken unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.

Vertraulichkeit


Die Parteien verpflichten sich Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung der vertraglichen Zusammenarbeit übereinander erfahren und alles Know-how, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Dies gilt insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – für sämtliche Informationen über Geschäftspartner, Kunden, Firmeninterna, eingesetzte Technologien und Verfahren.

Die Parteien sind nicht zur Geheimhaltung solcher Informationen verpflichtet, die allgemein bekannt werden, von dritter Seite ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht gegenüber der betroffenen Partei bekannt gemacht werden oder aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Pflichten offenzulegen sind.

Diese Geheimhaltungsverpflichtungen bestehen über einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort.

Datenschutz


Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen. Soweit die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten oder das Setzen von Cookies auf Endgeräten einer Einwilligung der betroffenen Personen bedürfen, holen die Parteien diese Einwilligung in geeigneter, informierter Weise ein.
Die Datenschutzerklärung der Gesellschaft finden Sie unter dem folgenden Link im Internet: https://konversion.digital/datenschutz.html.

Die Gesellschaft verarbeitet und speichert personenbezogene Daten, soweit dies für die Anbahnung und Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist und solange die Gesellschaft zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind.

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung


Die Gesellschaft (Auftragsverarbeiter) verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers (Verantwortlicher). Zur vertraglichen Regelung der sich auf Art. 28 DSGVO ergebenden wechselseitigen Verpflichtungen und Rechte wird das Folgende vereinbart.
Der Vertrag beginnt mit Zustandekommen des Nutzungsverhältnisses und endet mit Kündigung und Löschung des Nutzeraccounts.

Der Verantwortliche kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragsverarbeiters gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestimmungen dieses Vertrages vorliegt, der Auftragsverarbeiter eine Weisung des Verantwortlichen nicht ausführen kann oder will oder der Auftragsverarbeiter Kontrollrechte des Verantwortlichen vertrags-widrig verweigert. Insbesondere die Nichteinhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten und aus Art. 28 DSGVO abgeleiteten Pflichten stellt einen schweren Verstoß dar.
Art und Zweck der Verarbeitung ergeben sich aus der Nutzungsvereinbarung. Die Gesellschaft verarbeitet Auftrag des Nutzers die Logfile-Daten der Besucher seiner Biolink-Seiten.

Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein der Verantwortliche verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Verantwortlichen gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiter-zuleiten.
Der Verantwortliche erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen.

Der Verantwortliche ist berechtigt, sich vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der beim Auftragsverarbeiter getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen. Der Verantwortliche informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.

Der Verantwortliche ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragsverarbeiters vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.

Weisung an den Auftragsverarbeiter sind in schriftlicher Form (§ 126 BGB) an die Postadresse der Gesellschaft zu richten. Ergehen Weisungen fernmündlich oder in Textform (insbes. E-Mails), sind diese nachfolgend und unverzüglich in schriftlicher Form zu bestätigen.

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Verantwortlichen, sofern er nicht zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, hierzu verpflichtet ist (z. B. Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden); in einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DSGVO).
Der Auftragsverarbeiter verwendet die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke. Kopien oder Duplikate der personenbezogenen Daten werden ohne Wissen des Verantwortlichen nicht erstellt.

Der Auftragsverarbeiter sichert im Bereich der auftragsgemäßen Verarbeitung von personenbezogenen Daten die vertragsgemäße Abwicklung aller vereinbarten Maßnahmen zu. Er sichert zu, dass die für den Verantwortlichen verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt werden.

Bei der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen nach Art. 12 bis 22 DSGVO durch den Verantwortlichen, an der Erstellung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten sowie bei erforderlichen Datenschutz-Folgeabschätzungen des Verantwortlichen hat der Auftragsverarbeiter im notwendigen Umfang mitzuwirken und den Verantwortlichen soweit möglich angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit e und f DSGVO). Er hat die dazu erforderlichen Angaben dem Verantwortlichen unverzüglich an folgende Stelle weiterzuleiten:

Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine vom Verantwortlichen erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO). Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Verantwortlichen nach Überprüfung bestätigt oder geändert wird.

Der Auftragsverarbeiter hat personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis zu berichtigen, zu löschen oder deren Verarbeitung einzuschränken, wenn der Verantwortliche dies mittels einer Weisung verlangt und berechtigte Interessen des Auftragsverarbeiters dem nicht entgegenstehen.

Auskünfte über personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragsverarbeiter nur nach vorheriger Weisung oder Zustimmung durch den Verantwortlichen erteilen.

Der Auftragsverarbeiter erklärt sich damit einverstanden, dass der Verantwortliche – grundsätzlich nach Terminvereinbarung – berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit sowie der vertraglichen Vereinbarungen im angemessenen und erforderlichen Umfang selbst oder durch vom Verantwortlichen beauftragte Dritte zu kontrollieren (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. h DSGVO). Der Verantwortliche kann die Einhaltung eines genehmigten Zertifizierungsverfahrens gem. Art. 42 DSGVO durch den Auftragsverarbeiter als Faktor heranziehen, um die Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit sowie der vertraglichen Vereinbarungen zu beurteilen.

Der Auftragsverarbeiter sichert zu, dass er, soweit erforderlich, bei diesen Kontrollen unterstützend mitwirkt. Die Kosten der unterstützenden Mitwirkung durch den Auftragsverarbeiter werden dem Verantwortlichen in Rechnung gestellt.

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Verantwortlichen die Vertraulichkeit zu wahren. Diese besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

Der Auftragsverarbeiter sichert zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und für die Zeit ihrer Tätigkeit wie auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in geeigneter Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b und Art. 29 DSGVO). Der Auftragsverarbeiter überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in seinem Betrieb.

Der Auftragsverarbeiter teilt dem Verantwortlichen unverzüglich Störungen, Verstöße des Auftragsverarbeiters oder der bei ihm beschäftigten Personen sowie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die im Auftrag getroffenen Festlegungen sowie den Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten mit. Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf eventuelle Melde- und Benachrichtigungspflichten des Verantwortlichen nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO. Der Auftragsverarbeiter sichert zu, den Verantwortlichen erforderlichenfalls bei seinen Pflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. f DSGVO). Meldungen nach Art. 33 oder 34 DSGVO für den Verantwortlichen darf der Auftragsverarbeiter nur nach vorheriger Weisung gem. Ziff. 4 dieses Vertrages durchführen.

Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Verantwortlichen ist dem Auftragsverarbeiter allgemein gestattet, Art. 28 Abs. 2 DSGVO. Der Verantwortliche erklärt sich mit der Beauftragung der derzeit beauftragten Subunternehmer einverstanden. Eine Liste der beauftragen Subunternehmen wird dem Verantwortlichen auf Anfrage vom Auftragsverarbeiter zur Verfügung gestellt.
Der Auftragsverarbeiter trägt dafür Sorge, dass er den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von diesem getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO sorgfältig auswählt. Eine Beauftragung von Subunternehmern in Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln).

Der Auftragsverarbeiter hat vertraglich sicherzustellen, dass die vereinbarten Regelungen zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter auch gegenüber Subunternehmern gelten. In dem Vertrag mit dem Subunternehmer sind die Angaben so konkret festzulegen, dass die Verantwortlichkeiten des Auftragsverarbeiters und des Subunternehmers deutlich voneinander abgegrenzt werden. Werden mehrere Subunternehmer eingesetzt, so gilt dies auch für die Verantwortlichkeiten zwischen diesen Subunternehmern. Insbesondere muss der Verantwortliche berechtigt sein, im Bedarfsfall an-gemessene Überprüfungen und Inspektionen, auch vor Ort, bei Subunternehmern durchzuführen o-der durch von ihm beauftragte Dritte durchführen zu lassen.

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung neuer oder die Ersetzung bisheriger Subunternehmer, wodurch der Verantwortliche die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben (§ 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO).

Es wird für die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Niveau der Sicherheit der Verarbeitung gewährleistet. Dazu werden einerseits mindestens die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DSGVO wie Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird (Art. 28 Abs. 3 lit. c).

Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den an-gewandten Verfahren sind mit dem Verantwortlichen abzustimmen. Soweit die beim Auftragsverarbeiter getroffenen Sicherheitsmaßnahmen den Anforderungen des Verantwortlichen nicht genügen, benachrichtigt er den Verantwortlichen unverzüglich. Die Datensicherheitsmaßnahmen beim Auftragsverarbeiter können im Laufe des Auftragsverhältnis-ses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden, dürfen aber die vereinbarten Sicherheitsstandards nicht unterschreiten. Wesentliche Änderungen sind vom Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen in dokumentierter Form (schriftlich, elektronisch) abzustimmen. Solche Abstimmungen sind für die Dauer dieses Vertrages aufzubewahren.
Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragsverarbeiter sämtliche in seinen Besitz so-wie an Subunternehmen gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, datenschutzgerecht zu löschen bzw. zu vernichten/vernichten zu lassen:

Eine gesonderte Vergütung für die laufende Umsetzung dieser Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung wird nicht vereinbart.

Hinsichtlich der Haftung nach der DSGVO wird auf Art. 82 DSGVO verwiesen.

Änderung AGB


Die Gesellschaft behält sich das Recht vor Ihre AGB zu ändern oder zu ergänzen.
Änderungen werden Kunden, mit denen ein Dauerschuldverhältnis besteht, mindestens 6 Wochen vor der Änderung per E-Mail an ihre für die Kommunikation mit der Gesellschaft vorgesehenen E-Mail-Adresse mitgeteilt.

Die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung in Schriftform widerspricht. Die Gesellschaft wird den Kunden in ihrer Mitteilung auf diese Folge gesondert hinweisen.

Rechtswahl und Gerichtsstand


Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen der Gesellschaft und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Engelskirchen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Schlussbestimmung


Diese AGB stehen in der folgenden Geltungsrangfolge: individualvertraglich vereinbarte Verträge, besondere Vertragsbedingungen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gesetzliche Vorschriften. Die zuerst genannten Vereinbarungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Im Einzelfall nach Vertragsschluss getroffene rechtserhebliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch die Gesellschaft in Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

letztes Update am: 7 March, 2021